Otto-Ubbelohde Schule GoßfeldenGremien

Im schulischen Umfeld gibt es eine Reihe von Gremien, welche die Beteiligung von Eltern und Lehrkräften regeln. Dies ist im verschiedenen hessischen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zur Vereinfachung dient hier das folgende Schaubild:

 

Die einzelnen Gremien – nachfolgend für die Grundschule aufgezählt – haben folgende Aufgaben und Rechte.

  • Klassenelternbeirat
    • Erörterung der wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse mit Eltern und Lehrkräften.
    • Kann Themen/Vorschläge beim Schulelternbeirat einbringen.

-> Wahlen erfolgen alle 2 Jahre (Klasse 1 und 3).

  • Schulelternbeirat
    • Übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.
    • Muss vielen Entscheidungen der Schulkonferenz zustimmen, bei andern angehört werden.
    • Wird von der Schulleitung über alles Wichtige informiert.
    • Vorschlagsrecht für Maßnahmen gegenüber der Schulleitung.
  • Gesamtkonferenz
    • Gremium der Lehrkräfte
    • Mitglieder sind alle Lehrkräfte
    • Vorsitz führt die Schulleiterin
    • Beschließt die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit. Z.B. :
    • Schulprogramm, Gliederung und Organisationsänderungen
    • Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und Lehrmitteln
    • Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und Stunden-, Aufsichts- und Vertretungspläne
  • Schulkonferenz
    • „Parlament“ der Schule
    • Berät bei allen wichtigen Angelegenheiten und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten
    • Empfehlungen an die übrigen Konferenzen, welche dort behandelt werden müssen